AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Teil 1
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote der ETS Touristik GmbH (Adresse siehe Impressum) – nachfolgend ETS – sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber (Besteller) kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch ETS zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
4. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der schriftlichen Bestätigung von ETS dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme schriftlich oder in elektronischer Form erklärt.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung des Auftrages maßgebend. Ziffer 3 bleibt unberührt.
2. Die Leistung umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst insbesondere nicht:
1. die Erfüllung des Zweckes der Fahrt,
2. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
3. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
4. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
5. Informationen über die für die Fahrgäste einschlägigen Regelungen wie Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich aus diesen Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht, soweit etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Leistungsänderungen durch ETS, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zulässig, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen von ETS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. ETS teilt dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis der Änderungsgründe mit.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung von ETS möglich. Die Erklärung erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form durch den Besteller, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
§ 4 Preis und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
2. Alle im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung üblicherweise anfallenden Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
3. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4. Die Geltendmachung von Kosten, die ETS aufgrund von Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
5. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
Rücktritt
1. Der Besteller kann vor Fahrtantritt von dem Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit war, hat ETS Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem Umstand, den ETS zu vertreten hat.
2. ETS kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
– am gleichen Tag: 100 %
– ein Tag vorher: 50 %
– 4 Tage vorher: 30 %
– 7 Tage vorher: 0 %
des vereinbarten Mietpreises, wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden für ETS nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
ETS behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
3. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen von ETS zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
Kündigung
1. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, ist er zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
2. Für den Fall der Kündigung ist ETS verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern. Der Anspruch auf die Rückbeförderung besteht nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel.
3. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den ETS nicht zu vertreten hat.
4. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht ETS eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch ETS
Rücktritt
1. ETS kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die ETS nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
Kündigung
1. ETS kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt (hierzu zählen insbesondere Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie nicht von ETS zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen) oder durch den Besteller oder einen Fahrgast erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
2. Im Falle der Kündigung ist ETS auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern. Der Anspruch auf die Rückbeförderung besteht nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung für ETS unzumutbar ist.
3. Kündigt ETS den Vertrag, steht ihr eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Teil 2
§ 7 Haftung
1. ETS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. ETS haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt.
3. ETS haftet nicht bei Diebstahl von im Bus zurückgelassener Gepäckstücke und Wertgegenstände.
4. ETS haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden.
5. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
§ 8 Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung von ETS bei vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. Ziffer 4) beschränkt. Die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Dies gilt nicht, soweit der eingetretene Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
2. Für die Fahrzeuge der ETS besteht eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen ETS oder mitversicherten Personen erhoben werden, umfasst, wenn durch den Gebrauch eines Fahrzeugs von ETS Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden. Für Personen- und Sachschäden gilt momentan eine unbegrenzte Deckungssumme, jedoch nicht mehr als 7,0 Mio. Euro je geschädigte Person. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, sowie Haftpflichtansprüche aus solchen reinen Vermögensschäden, die auf Nichteinhaltung von Beförderungsfristen zurückzuführen sind.
3. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000,00 EUR übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. ETS haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
5. Der Besteller stellt ETS und ihre Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen, die auf einen in Ziffer 2.3 umschriebenen Sachverhalt beruhen, frei.
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
1. Gepäck im normalen Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mitbefördert.
2. Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
3. Für Schäden jeglicher Art, die durch vom Besteller oder seiner Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Der Besteller haftet für durch seine Fahrgäste verursachte Schäden am Fahrzeug oder anderen Sachen von ETS, es sei denn, weder der Besteller noch seine Fahrgäste haben den Schaden zu vertreten. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt, die Sicherheit gefährdet oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für ETS unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber ETS bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an ETS zu richten.
4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
§ 11 Haftungsausschluss Tages-Ausflüge (Sightseeing-Touren):
Der Tourveranstalter (ETS Touristik GmbH) kann für eventuelle Unfälle, Verluste oder Verzögerungen, die durch Änderungen in unserem Zeitplan oder in irgendeiner anderen Angelegenheit verursacht werden, nicht verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Wege, Daten, Zeiten, Rate oder Fahrzeuge ohne vorherige Nachricht zu ändern. Dieses trifft insbesondere auf unsere speziellen, mit Mehrsprachen-System ausgestatteten Tourbusse zu, die im Falle des technischen Ausfalls nicht durch einen gleichwertigen Bus ersetzt werden können.
Im Falle eines möglichen Ausfalls oder teilweise Ausfall von Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. wegen des Hochwassers; Ausfall des Rhein-Schiffes) oder irgendeine andere Angelegenheit, wird die Haftung der Reiseveranstalter auf die alleinige Vergütung der nicht gelieferten Dienstleistungen begrenzt. Bitte informieren Sie sich vor Tourantritt über die aktuellen Begebenheiten.
Die verschiedenen Touren finden erst ab 4 Buchungen und mehr statt. Wir weisen jegliche Verantwortung ab, falls diese Informationen von Dritten überhaupt nicht oder falsch weitergegeben werden. Gutscheine, Anzahlungen und Tourtickets sind nicht erstattbar, wenn Passagiere ihren Ausflug kurzfristig selbst annullieren oder zum Tourstart nicht am Abfahrtsort erscheinen.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ausschließlich der Sitz der ETS Touristik GmbH.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Frankfurt/Main.
Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland und für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt.
3. ETS ist berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
4. Für alle auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Ergänzende Bestimmungen
1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.